AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von grovez.io.
Hinweis: Diese AGB sind auf das SaaS- und App-Angebot der grovez GmbH (B2B, deutsches Recht, internationaler Einsatz) zugeschnitten. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der grovez GmbH, Weißer Weg 7b, 32657 Lemgo (nachfolgend „grovez") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten grovez-Plattform sowie der zugehörigen mobilen Anwendung (nachfolgend gemeinsam die „Leistungen").
(2) Das Angebot von grovez richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB sowie der jeweilige Einzelvertrag (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung oder Bestellschein). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn grovez ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und diesen AGB hat der Einzelvertrag Vorrang.
(4) Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Plattform" die webbasierte, mandantenfähige SaaS-Lösung von grovez; „App" die zugehörige mobile Anwendung; „Nutzer" die vom Kunden benannten natürlichen Personen, die die Leistungen nutzen; „Kundendaten" alle vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingestellten oder über sie übermittelten Daten; „Vertragsjahr" einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Leistungen zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) gegen Entgelt. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib (Kauf) oder zur Installation auf Systemen des Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von grovez durch den Kunden oder durch Bestätigung einer Bestellung des Kunden durch grovez zustande. Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit, Nutzerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(3) Da es sich bei der Plattform um ein Standardprodukt handelt, ist grovez nicht dafür verantwortlich, dass die Leistungen branchenspezifische, gesetzliche oder regulatorische Anforderungen des Kunden erfüllen, soweit diese nicht unmittelbar grovez treffen oder im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Der Kunde ist für die Prüfung der Eignung der Leistungen für seine Zwecke verantwortlich.
§ 3 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Die maßgebliche Beschaffenheit der Leistungen ergibt sich abschließend aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem Einzelvertrag. Die Leistungen sind nicht für den Betrieb von Kernkraftwerken, für lebenserhaltende Systeme oder für Anwendungen ausgelegt, bei denen ein Ausfall zu Tod, Körperverletzung oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen kann.
(2) grovez stellt die Plattform am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums) im Monatsmittel zu 98 % zur Verfügung, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart ist. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Wartungszeiten (§ 10) sowie Ausfälle, die grovez nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs von grovez oder Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden).
(3) grovez ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln und anzupassen (z. B. Infrastruktur, Sicherheit, technische Konfiguration, Funktionen), sofern dies den vertraglich geschuldeten Funktions-, Leistungs- und Sicherheitsumfang nicht wesentlich verringert.
(4) Der für den Zugang erforderliche Internetzugang des Kunden ist nicht Bestandteil der Leistungen. Der Kunde hat die in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen (insbesondere unterstützte Browser) zu erfüllen.
§ 4 Mobile App
(1) Soweit der Kunde die App nutzt, gewährt grovez dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die App auf den mobilen Endgeräten seiner Nutzer zu installieren und bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Wird die App über einen App-Store eines Dritten bezogen, gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Store-Betreiber. § 3 gilt für die App entsprechend.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) grovez räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – vorbehaltlich Absatz 3 – nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Leistungen im vereinbarten Umfang (insbesondere im Rahmen der vereinbarten Nutzerzahl) für die eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen oder im Wege von Application Service Providing, Software-as-a-Service, Outsourcing oder in vergleichbarer Weise durch oder für Dritte nutzen zu lassen.
(3) Der Kunde darf einem von ihm beauftragten Dienstleister die Nutzung der Leistungen gestatten, soweit dies ausschließlich zu seinen Zwecken und für die Dauer des Dienstleistungsvertrags erfolgt, der Dienstleister kein Wettbewerber von grovez ist und der Kunde grovez vorab in Textform informiert. Der Kunde haftet für das Verhalten des Dienstleisters wie für eigenes Verhalten.
§ 6 Pflichten und Nutzungsbeschränkungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen nur im Rahmen der geltenden Gesetze und der vertraglichen Vorgaben zu nutzen und sie nicht in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform gefährdet.
(2) Soweit es sich nicht um Open-Source-Software handelt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach zwingendem Recht zur Herstellung der Interoperabilität zulässig ist. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechtshinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(3) Der Kunde stellt grovez von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Zugangsdaten und Sicherheit
(1) grovez stellt dem Kunden nach Registrierung die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde hat seine Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und grovez unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
(2) Jedes Zugangspasswort darf nur von einer natürlichen Person verwendet werden. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Zugänge erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 8 Anbindung von Geräten
(1) Soweit die Leistungen die Anbindung von Geräten (z. B. Leuchten, Sensoren, Gateways) über das Internet vorsehen, können diese ausschließlich mit der Plattform verbunden werden. Eine geräteübergreifende Verbindung oder eine kundenübergreifende Sichtbarkeit von Geräten ist nicht Bestandteil der Leistungen.
(2) Der Kunde erkennt an, dass die Plattform ein mandantenfähiges System ist und kein Anspruch auf ein ausschließlich für ihn betriebenes, dediziertes physisches System besteht.
§ 9 Kundendaten
(1) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den Kundendaten. Der Kunde räumt grovez das nicht ausschließliche Recht ein, die Kundendaten zum Zweck der Erbringung der Leistungen zu verarbeiten. grovez ist berechtigt, Kundendaten in anonymisierter Form (ohne Personenbezug und ohne Identifizierbarkeit des Kunden) zu statistischen Zwecken sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Leistungen auszuwerten. § 15 (Datenschutz) bleibt unberührt.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sowie dafür, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der Kundendaten berechtigt ist. Es ist dem Kunden untersagt, Kundendaten einzustellen, die Rechte Dritter verletzen, gegen geltendes Recht verstoßen, ohne erforderliche Rechtsgrundlage erhoben oder verarbeitet wurden oder die Sicherheit bzw. Leistungsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen.
(3) grovez ist nicht verpflichtet, die Kundendaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bei einem Verstoß gegen Absatz 2 ist grovez berechtigt, die betroffenen Kundendaten nach angemessener Fristsetzung zu sperren oder zu löschen; bei drohenden erheblichen Nachteilen auch ohne vorherige Fristsetzung.
(4) Nach Vertragsende stellt grovez dem Kunden die Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum Export zur Verfügung und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Wartung und Support
(1) Support- und Wartungsleistungen im vereinbarten Umfang sind im Abonnement enthalten. Über diesen Umfang hinausgehende Leistungen (z. B. Schulungen, Beratung, kundenspezifische Anpassungen) erbringt grovez nur nach gesondertem Angebot und gegen zusätzliche Vergütung.
(2) grovez ist berechtigt, planmäßige Wartungsarbeiten in der Regel in den Abendstunden (18–20 Uhr MEZ) durchzuführen; während dieser Zeiten kann die Plattform vorübergehend nicht verfügbar sein. grovez kündigt planmäßige Wartung mit angemessenem Vorlauf an, soweit möglich und zumutbar. Unplanmäßige Wartung bleibt vorbehalten.
§ 11 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung für wiederkehrende Leistungen jährlich im Voraus und für einmalige Leistungen mit dem Erwerb in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) grovez ist berechtigt, die Preise einmal pro Vertragsjahr, beginnend ab dem zweiten Vertragsjahr, mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um gestiegene Kosten (z. B. Preiserhöhungen von Vorlieferanten, höhere Lohn- oder Steuerlasten) auszugleichen, höchstens jedoch um zehn Prozent (10 %) gegenüber dem zuletzt gültigen Preis. Bei einer Erhöhung um mehr als die gesetzliche Inflationsrate steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
(4) Bei Zahlungsverzug ist grovez berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere von Schadensersatz, bleibt unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 12 Gewährleistung
(1) grovez gewährleistet, dass die Plattform während der Dauer der vereinbarten Verfügbarkeit (§ 3 Abs. 2) im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen ab Entdeckung, in Textform und unter detaillierter Beschreibung der Fehlersymptome anzuzeigen.
(3) Bei Vorliegen eines Mangels wird grovez diesen nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Version (auch im Wege eines Updates oder Upgrades) beseitigen.
(4) grovez gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen innerhalb der Europäischen Union, des EWR sowie der Staaten, in denen der Kunde die Leistungen vertragsgemäß nutzt, keine Rechte Dritter verletzt. Macht ein Dritter entsprechende Ansprüche geltend, wird grovez nach eigener Wahl dem Kunden die erforderlichen Rechte verschaffen, die Leistungen ändern oder durch gleichwertige, schutzrechtsfreie Leistungen ersetzen. grovez stellt den Kunden unter den Voraussetzungen einer unverzüglichen schriftlichen Information, Unterstützung und Überlassung der Verfahrensführung von gerichtlich festgestellten Ansprüchen Dritter wegen einer von grovez zu vertretenden Schutzrechtsverletzung frei.
§ 13 Haftung
(1) grovez haftet unbeschränkt (a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) im Umfang einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos sowie (d) nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in angemessenem Umfang zu sichern. Für einen von grovez zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von grovez.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für fünf (5) Jahre nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen diese AGB werden, sowie Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im letztgenannten Fall ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit grovez im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch grovez als Verantwortliche enthält die Datenschutzerklärung.
§ 16 Kontrollrechte
grovez ist berechtigt, durch geeignete technische Maßnahmen die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu überprüfen, sowie höchstens einmal pro Vertragsjahr mit angemessener Ankündigung eine Überprüfung des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs durchzuführen. Bei einer solchen Überprüfung sind die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
§ 17 Export- und Sanktionsrecht
(1) Die Nutzung der Leistungen kann nationalen und internationalen Export-, Re-Export- und Sanktionsvorschriften unterliegen, insbesondere denen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen Vorschriften einzuhalten, insbesondere keine Leistungen unmittelbar oder mittelbar Personen oder Stellen zur Verfügung zu stellen, die auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden.
(2) Die Leistungspflichten von grovez stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von Export-, Sanktions- oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten nach diesem Paragraphen, stellt er grovez auf erstes Anfordern von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter oder Behörden frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
§ 18 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Beginn des Vertrags ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils um zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für grovez insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte überschreitet und diese Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abmahnung einstellt, oder wenn der Kunde mit der Zahlung in erheblichem Umfang in Verzug gerät.
(3) Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden, insbesondere nach §§ 5, 6, 9 oder 17, ist grovez berechtigt, den Zugang zu den Leistungen nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung bis zur Beseitigung der Verletzung zu sperren.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von grovez. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden; Schiedsort ist Deutschland, Verfahrenssprache ist Englisch. grovez ist in beiden Fällen berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information.
(4) Der Kunde darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von grovez auf Dritte übertragen.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Einzelvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026 · grovez.io